Einfuhr & Recht
In Deutschland und der EU sind kubanische Zigarren frei handelbar. Beim Mitbringen aus dem Urlaub und beim Import aus Drittstaaten gelten allerdings Mengengrenzen und Steuervorschriften.
Handel in Deutschland und der EU
Anders als lange in den USA gibt es in der EU kein Embargo gegen kubanische Produkte. Kubanische Zigarren werden in Deutschland regulär im Fachhandel und online verkauft. Es gelten die allgemeinen Regeln für Tabakwaren: Abgabe erst ab 18 Jahren, Tabaksteuer, Warnhinweise.
Reisefreimengen
Beim Mitbringen aus einem Nicht-EU-Land (z. B. direkt aus Kuba) gelten Freimengen:
| Einfuhrweg | Freimenge Zigarren |
|---|---|
| Flugreise aus Drittland | 50 Zigarren |
| Andere Einreise (z. B. Schiff) | 25 Zigarren |
| Innerhalb der EU (privat) | Richtmenge, deutlich höher |
Über die Freimenge hinaus fallen Einfuhrabgaben (Zoll + Tabaksteuer + Einfuhrumsatzsteuer) an. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der deutschen Zollverwaltung.
Das US-Embargo — ein Stück Geschichte
Die USA verhängten 1962 ein umfassendes Handelsembargo gegen Kuba, das auch Zigarren erfasste. Über Jahrzehnte durften US-Bürger keine kubanischen Zigarren legal kaufen oder einführen. Unter Präsident Obama wurden die Regeln ab 2014/2016 gelockert, unter den Folgeregierungen teilweise wieder verschärft. Für den europäischen Markt war das Embargo nie relevant — es hat aber die weltweite Wahrnehmung der „verbotenen kubanischen Zigarre“ stark geprägt.
Jugendschutz und Werbung
Wie für alle Tabakwaren gilt: Abgabe und Konsum erst ab 18 Jahren (Jugendschutzgesetz). Für Tabakwerbung gelten in Deutschland strenge Beschränkungen nach dem Tabakerzeugnisgesetz. Diese Seite versteht sich als sachliche, kulturhistorische Information — nicht als Werbung.